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Wissenswertes von A – Z

Aller Anfang ist schwer

Das gilt auch für den Schulbeginn!

Dieses A bis Z möchte Ihnen helfen, sich mit den neuen Begebenheiten an der Banfetalschule vertraut zu machen.

Nutzen Sie diese Seite als erste Orientierungshilfe im Schulalltag, scheuen Sie sich aber bitte nicht, sich bei weiterführenden Fragen an uns zu wenden.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind eine unbeschwerte und schöne Schulzeit und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit!

Das Team der Banfetalschule

ARBEITSMITTEL

Sie haben über die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer eine Liste der notwendigen Arbeitsmittel für den Schulanfang erhalten. Viele dieser Materialien kann Ihr Kind während der gesamten Schulzeit verwenden; es lohnt sich, damit sorgsam umzugehen. Es ist sehr wichtig, dass auf allen Arbeitsmaterialien, auf den Stiften, der Name des Kindes angegeben ist. Sorgen Sie bitte dafür, dass die Materialien immer vollständig verwendbar sind, auch die Buntstifte, und ergänzen Sie diese gegebenenfalls, damit Ihr Kind im Unterricht keine Schwierigkeiten bekommt, die auf mangelhafte oder fehlende Arbeitsmaterialien zurückzuführen sind.

ADRESSÄNDERUNGEN

Bitte teilen Sie Änderungen der Adresse oder Telefonnummer rechtzeitig der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer oder dem Sekretariat schriftlich mit. Eine Emailadresse muss ggf. auch aktualisiert werden.

BERATUNG

at Ihr Kind Probleme im Umgang mit anderen? Gerät es immer wieder in Konfliktsituationen? Gibt es persönliche oder familiäre Schwierigkeiten? Wenn ja, wenden Sie sich vertrauensvoll an die unterrichtenden Lehrkräfte.

BEURLAUBUNG VON SCHULKINDERN

Die Schulleitung entscheidet über eine Beurlaubung, die je Schuljahr. Die Befreiungs- und Beurlaubungsanträge sind von den Eltern frühzeitig schriftlich über die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer an die Schulleitung zu stellen. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an.

Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Beurlaubung nur ausgesprochen werden, wenn sie nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichem erhöhten Verkehrsaufkommen zu entgehen.

BETREUUNG

(Trägerverein BANS e.V. – Betreuung an Netphener Schulen)

Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) können Kinder bis 16.00 in der Schule bleiben. Die Betreuung beinhaltet Mittagessen, Hausaufgabenbegleitung und diverse Kurse oder Angebote im sportlichen sowie kreativen Bereich.

Bei Fragen zur Ganztagsbetreuung oder anderen Betreuungsmodellen wenden Sie sich bitte an die Leitung der OGS oder schauen Sie hier.

BÜCHER

In NRW müssen die Eltern einen vom Gesetzgeber vorgegebenen Anteil zur Anschaffung der Schulbücher tragen. Der jeweilige Betrag wird Ihnen frühzeitig schriftlich mitgeteilt und von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer eingesammelt. Für Arbeitshefte (Verbrauchsmaterial) ist auch ein geringer Beitrag zu zahlen.

Im 1. Schuljahr arbeiten die Kinder in den Rechenbüchern und behalten diese am Ende. Ab dem 2. Schuljahr werden alle Schulbücher nur ausgeliehen und am Ende des Schuljahres an die nachfolgende Klasse weitergegeben. Sie und Ihr Kind sind für einen schonenden Umgang mit den Büchern verantwortlich. Deshalb sind diese sofort nach Erhalt mit einem Umschlag zu versehen. Es darf auf keinen Fall hineingeschrieben werden und falls ein Buch stark beschädigt wird oder verloren geht, ist es von Ihnen zu ersetzen.

ELTERNABEND

Zu den Elternabenden werden Sie von der/dem gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden eingeladen. Zum ersten Elternabend im 1. Schuljahr lädt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer ein. Es gehört zu Ihren Verpflichtungen, die Elternabende regelmäßig zu besuchen. Dort werden zusammen mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer alle Anliegen wie Unterrichtsinhalte, Anschaffungen, Ausflüge und Klassenfahrten besprochen. Da über viele Dinge eine mehrheitliche Abstimmung nötig ist, wird Ihre Anwesenheit erwartet. Von den anwesenden Eltern wird die/der Pflegschaftsvorsitzende und ihr/sein Vertreter gewählt.

Wenn Sie bestimmte Themen auf der Tagesordnung eines Elternabends wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre/Ihren Pflegschaftsvorsitzende/n.

ELTERNMITARBEIT

Wir wünschen uns engagierte und interessierte Eltern, die z. B. bei Schulfesten, Projektwochen, Wandertagen, Klassenfahrten oder bei einzelnen Unterrichtsveranstaltungen ihre Mithilfe anbieten und bei der Organisation beteiligt sind.

ELTERNSPRECHTAG

In jedem Schulhalbjahr gibt es einen Elternsprechtag.

Zum Ende des 1. Halbjahres des 4. Schuljahres bietet die jeweilige Klassenlehrerin/der jeweilige Klassenlehrer ein Beratungsgespräch bzgl. des Übergangs in die weiterführende Schule an. Dafür findet im 2. Halbjahr der Klasse 4 kein Elternsprechtag statt.

ENTSCHULDIGUNGEN

Die Eltern sind für den regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes verantwortlich. Im Krankheitsfall oder bei Fehlen aus sonstigen Gründen ist eine schriftliche Entschuldigung an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer unbedingt erforderlich. Die Entschuldigung sollte spätestens am 3. Fehltag vorliegen. Sie müssen Ihr Kind jedoch am ersten Fehltag telefonisch oder schriftlich über eine Klassenkameradin/einen Klassenkameraden entschuldigen, der die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer informiert. Bei häufigem oder längerem Fehlen über drei Tage hinaus oder in begründeten Einzelfällen, z. B. bei Infektionskrankheiten, kann die Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Falls Ihr Kind mehrere Tage fehlt, treten Sie bitte mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer in Verbindung und lassen sich von einer Klassenkameradin/einem Klassenkameraden wichtige Unterrichtsmaterialien mitbringen, damit Ihr Kind vom Unterrichtsstoff nicht allzu viel versäumt.

FAHRRADAUSBILDUNG

Im 4. Schuljahr findet im Rahmen des Sachunterrichts die Radfahrausbildung statt. Diese enthält sowohl die Unterweisung in die Regeln des Straßenverkehrs als auch Übungen zum sicheren Beherrschen des Fahrrads.

Der praktische Unterricht erfolgt auf dem Schulhof und an zwei Übungstagen in Anwesenheit der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum. Auch hier ist die Mithilfe der Eltern unerlässlich, damit die Radfahrausbildung stattfinden kann.

Sie erleichtern Ihrem Kind die Teilnahme an der Radfahrprüfung, wenn Ihr Kind schon vor Beginn der Prüfung sicher Radfahren kann.

FEHLEN DER LEHRKRAFT

Fehlt eine Lehrkraft unvorhergesehen, wird umgehend über die bestehenden Rundruflisten und E-Mailverteiler rechtzeitig informiert, wie der Schulvormittag verläuft. Sollten Eltern ihr Kind schicken, auch wenn der Unterricht ausfällt, da sie keine Betreuungsmöglichkeiten haben, so geht es mit in den Unterricht einer anderen Klasse.

Ab dem 2. Tag gibt es einen Vertretungsplan, der während der Erkrankung der Lehrkraft an Stelle des Regelplanes tritt. Bitte fragen Sie Ihr Kind nach dem Vertretungsplan oder sonstigen wichtigen Mitteilungen.

Achten Sie bitte darauf, dass der Schule stets eine aktuelle Telefonnummer sowie eine Notfallnummer (Großeltern, Verwandte etc.) vorliegen, falls kein Sorgeberechtigter erreichbar ist (s. ADRESSÄNDERUNGEN).

FERIENTEMINE

Die genauen Ferientermine entnehmen Sie bitte den Elternbriefen und der Presse. Zu Beginn der Herbst-, Weihnachts- und Osterferien endet der Unterricht jeweils entsprechend dem Stundenplan. Am Tag der Zeugnisausgabe im Halbjahr (Ende Januar/Anfang Februar) endet der Unterricht für alle nach der 4. Stunde. Am letzten Schultag vor den Sommerferien endet der Unterricht bereits bedingt durch den Busfahrplan zu Beginn der 3. Stunde.

FÖRDERVEREIN

Dank der Unterstützung unseres Fördervereins ist es möglich, Anschaffungen zu tätigen oder Veranstaltungen durchzuführen, die der Schuletat nicht zulässt. Es wäre schön, wenn die Zahl der Mitglieder wachsen würde. Mit 12 € im Jahr sind Sie dabei. Unterstützen Sie uns!

FRÜHSTÜCKSPAUSE

Wir frühstücken in der Grundschule Banfe gemeinsam in der Klasse. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind täglich ein gesundes Frühstück mitnimmt (Süßigkeiten sind kein angemessenes Frühstück für einen langen Schultag). Die mitgebrachten Getränke sind in einer unzerbrechlichen und auslaufsicheren Verpackung (keine Glasflaschen!) aufzubewahren.

FUNDSACHEN

Falls Ihr Kind etwas auf dem Schulgelände oder in der Turnhalle verloren hat, können Sie in der Fundkiste der Schule nachsehen, ob der Gegenstand gefunden worden ist.

GEBURTSTAGE

Bei der jeweiligen ersten Klassenpflegschaftssitzung stimmen die Eltern auf Vorschlag der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer darüber ab, in welcher Form die Geburtstage in der Klasse gefeiert werden.

HAUSAUFGABEN

Hausaufgaben unterstützen die individuelle Förderung und dienen dazu, dass im Unterricht Erarbeitete einzuüben und zu vertiefen. Sie werden regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet. Sie werden nicht benotet, aber anerkannt.

Hausaufgaben sollen in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:

1. und 2. Schuljahr bis zu 30 Minuten 

3. und 4. Schuljahr bis zu 45 Minuten

HITZEFREI, EXTREME WITTERUNGSVERHÄLTNISSE (UNWETTER)

In der Grundschule dürfen Schülerinnen und Schüler nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden. Zudem sind die besonderen örtlichen Gegebenheiten der Schule (OGS, Fahrplan der Schulbusse) zu berücksichtigen.

INFEKTIONSSCHUTZGESETZ

Das Infektionsschutzgesetz gibt vor, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn…

•…es an einer schweren Infektion erkrankt ist (z.B. Diphterie, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien).

•…es an einer Infektionskrankheit leidet, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen (Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A).

•…es von Kopfläusen befallen und die Behandlung noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist.

KLASSENFAHRTEN

In den Klassen 1 bis 3 werden in der Regel ausschließlich Tagesfahrten durchgeführt. Eine mehrtägige Klassenfahrt wird meistens im 4. Schuljahr durchgeführt. „Klassenfahrten dienen dazu, dass die Kinder sich auch außerhalb des Unterrichts als Gruppe mit gemeinsamen Zielen und Interessen erleben. Im Mittelpunkt von Klassenfahrten steht daher das soziale Lernen. Daneben kann aber auch fachliches Lernen in Projekten Teil einer Klassenfahrt sein. Klassenfahrten sind Unterricht am anderen Ort.“ Klassenfahrten sind Schulveranstaltungen und die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet!

KLASSENLEHRERIN / KLASSENLEHRER

Sie/Er ist für Ihr Kind und für Sie die Bezugs- und Ansprechperson in der Schule. Sie/Er erteilt den größten Teil des Unterrichts in der Klasse und ist zuständig für die kleinen und großen Sorgen der Kinder, führt die Klassengeschäfte, hält den Kontakt zu den Fachlehrkräften und informiert Sie über die Entwicklung Ihres Kindes. Sie/Er kennt die Klassensituation am besten und kann Sie beraten, kennt weitere Unterstützungssysteme und Beratungsstellen.

KLASSENPFLEGSCHAFT

KLASSENPFLEGSCHAFT (siehe ELTERNABEND)

LEISTUNGSBEWERTUNG

Über die Grundlagen der Leistungsbewertung, die sich an den verbindlichen Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne orientieren, unterrichtet Sie die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer im Rahmen der Elternabende.

Die Kinder werden allmählich auf die Beurteilungen ihrer Leistungen vorbereitet. In der Klasse 1 beginnt dies mit kurzen schriftlichen Übungen. In der Klasse 2 (ab dem 2. Schulhalbjahr) sowie in Klassen 3 und 4 werden nur in den Fächern Deutsch und Mathematik Klassenarbeiten geschrieben, die benotet werden. Im Fach Englisch werden Anzahl, Form und Inhalt der schriftlichen Arbeiten im Hinblick auf die geringere Wochenstundenzahl angepasst und nicht benotet.

Ausführliche Informationen über das Leistungsverhalten Ihres Kindes können Sie in Einzelgesprächen mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer erhalten, mit der/dem Sie bitte diesbezüglich Termine absprechen.

OGS (siehe BETREUUNG)

Die Banfetalschule ist eine „Offene Ganztagsschule“. Die Betreuung erfolgt je nach Bedarf bis 13.25 Uhr (Schule von acht bis eins) oder bis 15.00 bzw. 16.00 Uhr. Am Mittagessen nehmen die Ganztagskinder verbindlich teil, für die Kinder der Halbtagsbetreuung ist das auf Wunsch auch möglich. Informationen zu den verschiedenen Betreuungsmodellen und Anmeldeformularen erhalten Sie von der OGS-Leitung. Eine An- oder Abmeldung kann in der Regel nur am Beginn oder zum Ende eines Schuljahres erfolgen. In Notfällen während des Schuljahres wird aber stets eine Lösung gefunden.

PAUSEN

In der Pause gibt es auf dem oberen und unteren Schulhof Spielmöglichkeiten und Spielgeräte. Bei starkem Regen spielen bzw. beschäftigen sich die Kinder im Klassenraum unter Aufsicht einer Lehrkraft. An dieser Stelle sei bemerkt, dass die Kinder stets entsprechend der Witterung gekleidet sein sollen.

Die Ausleihe der Pausenspiele erfolgt durch Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse. In den großen Pausen gibt es auf den Pausenhöfen eine Aufsicht, ansonsten gibt es nur um 10.45 Uhr und 12.35 Uhr die sogenannte „Flitzepause“. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler nur eine Runde über den Schulhof laufen. Aus Versicherungsgründen ist den Schülerinnen und Schülern das Verlassen des Schulhofes während der Pausen nicht gestattet!

RELIGIONSUNTERRICHT

Es wird nur Evangelischer Religionsunterricht erteilt, an dem katholische, muslimische und konfessionslose Schülerinnen und Schüler teilnehmen können.

Kinder, die von ihren Eltern vom Religionsunterricht schriftlich abgemeldet wurden, erhalten während der Zeit Arbeitsaufträge, die sie (in anderen Räumlichkeiten) unter Aufsicht erledigen.

PROJEKTTAGE

In mit der Schulkonferenz abgestimmten Zeiträumen finden an der Banfetalschule Projekttage statt. Während der Projekttage arbeitet Ihr Kind gemeinsam mit Kindern aus anderen Klassen nur an einem vorher ausgewählten Thema. Leitende der Projekte sind Lehrkräfte und z.B. Mütter, Väter, Vereinsmitglieder oder weitere außerschulische Partner. Damit die Gruppengrößen 12 bis 15 Kinder nicht übersteigen, ist die Mithilfe der Eltern dringend nötig und sehr erwünscht!

SCHÜLERVERTRETUNG

In jeder Klasse werden jeweils eine Klassensprecherin und ein Klassensprecher gewählt. Beide sind ebenfalls Teil des Schülerparlamentes, das in regenmäßigen Abständen zusammenkommt und gemeinsam über Anliegen berät.

SCHULÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG

Da im Laufe der Grundschulzeit keine weitere schulärztliche Untersuchung stattfindet, sollten Sie mit Ihrem Kind regelmäßig Ihren Kinderarzt aufsuchen, um mögliche, bisher nicht entdeckte Entwicklungsstörungen, Seh- bzw. Hörfehler oder Haltungsschäden feststellen und frühzeitig behandeln zu können.

SCHULBUS

Alle Kinder aus den Ortschaften Fischelbach, Hesselbach, Hebertshausen, Bernshausen, Lindenfeld und Sohl werden mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus/Taxi) zur Schule gefahren. Ein- und Ausstieg erfolgen in unmittelbarer Nähe des Schulhofes (Buswende).

Wenngleich im Rahmen der Verkehrserziehung/Mobilitätsbildung das verkehrssichere Verhalten an der Bushaltestelle und im Bus erarbeitet wird, sprechen auch Sie mit Ihrem Kind über dieses Thema und weisen Sie es immer wieder auf besondere Gefahren und Regeln hin!

SCHULFEST

In der Banfetalschule finden in unterschiedlichen Zeiträumen Schulfeste statt. Die Mitarbeit der Eltern ist hier dringend erwünscht und nötig.

SCHULHOF

Der Schulhof und alle Spielgeräte auf dem Schulhof dienen dem Spiel und der Entspannung der Schulkinder. Zum Schulhof gehören der obere Teil (Teerfläche) und die Spielwiese im unteren Teil mit den Spielgeräten. Die Fläche des Schulhofs wird von der Hausmeisterin sauber gehalten. Aller Abfall gehört in die aufgestellten Mülleimer!

SCHULPFLEGSCHAFT

Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Klassenpflegschaftsvorsitzenden zusammen. Sie übt ihr Mitbestimmungsrecht in der Schule aus und wird von der Schulleitung über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule unterrichtet. Sie wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter sowie die Elternvertreter/innen für die Schulkonferenz.

SCHULKONFERENZ

Im Gremium der Schulkonferenz erörtern, planen und kontrollieren Eltern und Lehrkräften gemeinsam wichtige schulische Themen. Alle Eltern, deren Kinder die Schule besuchen, können sich über die Klassen- und Schulpflegschaft in die Schulkonferenz wählen lassen und die Schule mitgestalten.

SCHULWEG

Bitte begleiten Sie Ihr Kind so lange auf dem Schulweg, bis Sie den Eindruck haben, dass es ihn sicher kennt, sich an die Verkehrsregelung hält und Gefahrenstellen richtig einschätzen kann. Sie als Eltern sind Vorbild! Bedenken Sie bitte, dass sich die Schülerinnen und Schüler in der Gruppe der Klassenkameradinnen und Klassenkameraden manchmal ganz anders und spontaner verhalten, als wenn sie allein unterwegs sind. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber. Der Schulweg ist möglichst immer zu Fuß zurückzulegen.

Sollten Sie Ihr Kind gegebenenfalls mit dem Auto bringen oder abholen müssen, parken Sie bitte auf dem unteren Parkplatz, dem Parkplatz an der Turnhalle, nicht jedoch im Bereich der Buswende oder auf dem Schulhof!

SCHULZAHNÄRZTIN/SCHULZAHNARZT

Unter dem Thema“ Gesunde Ernährung“ findet in jedem Schuljahr in jeder Klasse eine entsprechende Einheit statt, die vom Arbeitskreis Zahngesundheit Siegen-Wittgenstein und Olpe durchgeführt wird. Eine zahnärztliche Untersuchung erfolgt in der Regel einmal pro Schuljahr. Ziel dieser Maßnahmen ist es, unsere Schulkinder mit der Zahnprophylaxe und Mundhygiene vertraut zu machen

SCHWIMMUNTERRICHT

Im 3. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler, sofern es organisatorisch möglich ist, Schwimmunterricht. Ziel dieses Unterrichts ist es, dass möglichst alle Kinder das Schwimmen erlernen und ihre Schwimmleistungen verbessern. Schwimmunterricht ist Pflichtunterricht! Sie erleichtern Ihrem Kind die Teilnahme am Schwimmunterricht, wenn Sie mit Ihrem Kind schon vor Beginn des Schwimmunterrichts in der Schule von Zeit zu Zeit ein öffentliches Schwimmbad besuchen. Zudem werden im Freibad und von der DLRG Bad Laasphe nicht nur in den Schulferien vielfach „Schwimmkurse“ angeboten.

SEKRETARIAT

Unsere Schulsekretärin ist jeweils am Montag von 8.00 – 12 Uhr und Mittwoch von 8.00 – 11.00 Uhr für Sie da.

SPENDEN

Spendenbescheinigung können vom Förderverein erstellt werden.

SPORTUNTERRICHT

Für den Sportunterricht benötigt Ihr Kind eine Sporthose, ein T-Shirt und saubere Hallenturnschuhe mit hellen Sohlen. Die Sportbeutel verbleiben in der Schule und werden regelmäßig mit nach Hause genommen, damit die Sportsachen gewaschen werden können. Schmuck (Ohrringe, Ketten, Uhren) sollte vor dem Sportunterricht abgenommen werden.

SPORTFEST – BUNDESJUGENDSPIELE

Traditionsgemäß findet einmal im Jahr im Wabachpark in Bad Laasphe für unsere Schülerinnen und Schüler ein Leichtathletik-Wettbewerb statt, bei dem die Kinder ihre Leistungen messen und eine Urkunde erhalten. Wir freuen uns über die Mitarbeit der Eltern.

SPRECHSTUNDEN DER LEHRKRÄFTE

Falls Sie mit der Lehrerin oder dem Lehrer Ihres Kindes persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie doch einen Termin, um in Ruhe und ohne Zeitdruck reden zu können.

UNFÄLLE

Jeder Schülerin/jeder Schüler ist auf dem direkten Weg zur zuständigen Schule sowie auf dem direkten Nachhauseweg versichert. Unfälle während des Schulvormittags, bei schulischen Veranstaltungen oder auf Klassenfahrten sind ebenfalls versichert. Sollte Ihr Kind einen Unfall haben, ist eine Unfallmeldung notwendig. Setzen Sie sich deshalb umgehend mit der Schulleitung oder der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer in Verbindung.

UNTERRICHTSAUSFALL

Unterrichtsausfälle z. B. durch Fortbildungsmaßnahmen der Lehrkräfte werden Ihnen möglichst frühzeitig schriftlich (Zettel, Hausaufgabenheft) mitgeteilt. Kontrollieren Sie bitte vor allem in den ersten Klassen täglich die entsprechende Mappe oder das Hausaufgabenheft!

UNTERRICHTSZEITEN

Die Unterrichtszeiten finden Sie im Detail hier.

Ab 7:55 Uhr befindet sich eine Aufsicht auf dem Schulhof oder bei schlechtem Wetter im Gebäude. Auch dann, wenn der Unterricht später beginnt, sollten die Schülerinnen und Schüler nicht eher als 10 Minuten vor Anfang des Unterrichts in der Schule sein, um andere Kinder, die bereits Unterricht haben, nicht zu stören.

Bei Regen halten sich die Kinder im Klassenraum auf. Jacken, Mäntel, Anoraks und Sportbeutel hängen sie vor ihrem Klassenraum an die Kleiderhaken.

VERSICHERUNGSSCHUTZ

Kinder sind auf Schul- und Unterrichtswegen durch die Landesunfallkasse NRW (UK NRW) versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder den Schulweg als Fußgänger, Radfahrer, Mitfahrer im PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Schulbussen zurücklegen.

Die Verantwortlichkeit der Aufsicht auf Schulwegen obliegt dennoch den Eltern.

Die Aufsicht an der Schulbushaltestelle auf dem Schulgelände liegt in der Verantwortung der Schule.

Wege im öffentlichen Verkehrsraum, die im Rahmen von Schulveranstaltungen (z. B. Unterrichtsgänge, Kirchgänge, Radfahrprüfungen) zurückgelegt werden, sind ebenfalls durch die UK NRW versichert.

ZEUGNISSE

Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klasse erhalten am Ende des Schuljahres ein Schriftzeugnis, in dem die Lernentwicklung sowie das Arbeits- und Sozialverhalten beschrieben werden.

Im 2. Schuljahr enthält das Zeugnis zusätzlich Noten in allen Fächern.

In Klasse 3 enthalten beide Zeugnisse neben den Aussagen zur Lernentwicklung und dem Leistungsstand Noten in allen Fächern. Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 enthält neben Noten in den Fächern eine begründete Empfehlung zur Wahl der Schullaufbahn in der Sekundarstufe I.

Das Versetzungszeugnis am Ende des 2. Halbjahres in Klasse 4 enthält nur Noten in den Fächern.

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